"Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie schuldhaft die Pflichten verletzen, die ihnen nach diesem Gesetz unterliegen."
Schadenbeispiele:
> Verletzung der turnusmässigen Kassenprüfungspflicht,