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In der heutigen Zeit werden immer mehr Unternehmensberater zu in der Krise befindlichen Unternehmen geholt, um sie entsprechend zu beraten.

Dabei geht es oftmals über ein Beratungsmandat hinaus. Restrukturierungsbeauftrager oder Restrukturierungsvorstand sind mittlerweile Positionen, die aus der Welt der Sanierung nicht mehr wegzudenken sind.

Die Absicherung genau dieser Risiken sollten Sanierer in professionelle Hand geben. Je nach Umfang des Sanierungsauftrages ist auch der Versicherungsschutz abzustellen. Gehen Sie davon aus, dass die eigentlich gehaltene Vermögensschadenhaftpflichtpolice des Unternehmensberaters Deckungslücken aufweist.

Mitunter lohnt sich auch hier ein Abschluss einer kurzfristigen, genau auf das Projekt bezogene Versicherung (sog. Objektdeckung). Die Kosten hierfür werden i.d.R. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt oder in das Honorar eingepreist.

Einschlüsse können sein:

> MA-Risiko

> Organhaftung

> Interimsmanagement.

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